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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 ALLGEMEINES

 

1.1 VETRAG UND VERTRAGSPARTNER
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, auch zukünftige Geschäfte und Leistungen der MHP-Business Consulting UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden MHP-BUSINESS CONSULTING genannt, mit ihren Kunden für Beratungs-, Trainings- und Betreuungsdienstleistungen im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung sowie Organisation und Durchführung damit verbundener Veranstaltungen. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang akzeptiert.

 

1.2 ABWEICHENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen und werden auch nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

 

1.3 KUNDEN

Kunden im Sinne dieser hier dargestellten AGB sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.

 

1.4 UNTERNEHMER

Unternehmer sind insbesondere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1.5 VERBRAUCHER

Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

2 VERTRAGSPARTNER- / ANBIETERKENNZEICHNUNG

 

Der Vertragsschluss kommt zustande mit der:

 

MHP-Business Consulting UG (haftungsbeschränkt) Dieselstraße 5,
86356 Neusäß
Telefon: +49 151 225 64146

E-Mail: mhp@novachange.de

Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registernummer: HRB 37604

 

 

Alleinige Gesellschafterin: MHP Management UG (haftungsbeschränkt)

Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registernummer: HRB 37492

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Michael Hoffmann

 

3 VERTRAGSABSCHLUSS

 

3.1 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
Angebote der MHP-BUSINESS CONSULTING sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch Annahme des Auftrags mittels einer Auftragsbestätigung durch die MHP-BUSINESS CONSULTING kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen eine Auftragsbestätigung erhalten, ist die Auftragserteilung von der MHP-BUSINESS CONSULTING nicht angenommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen.

 

3.2 ÄNDERUNGSBEDINGUNGEN
Falls vom Kunden gewünschte und von uns akzeptierte Änderungen an den vereinbarten Leistungen (beispielsweise geänderter Einsatzort oder -zeit oder Wechsel des Beraters) zu Mehraufwand auf unserer Seite führen, sind wir berechtigt, diesen dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.

 

Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich in der Regel um die Werktage (zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist), an denen wir Änderungswünsche des Kunden prüfen, Änderungsangebote erstellen oder Verhandlungen über Änderungen führen.

 

3.3 UNTERBEAUFTRAGUNG

Die MHP-BUSINESS CONSULTING ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

 

4 LEISTUNG

 

4.1 ERSCHÖPFUNG DER LEISTUNGEN

Die Leistung von MHP-BUSINESS CONSULTING erschöpft sich im Training, im Coaching, in der Beratung bezüglich Prozessen, Methoden und Organisationsstrukturen und/oder in der Moderation und der Vorbereitung von Kundenveranstaltungen.

Die Verantwortung für die Umsetzung der im Training, im Coaching und/oder in der Beratung erarbeiteten Maßnahmen sowie für die Umsetzung der Veranstaltungsergebnisse liegt ausschließlich beim Kunden.

 

4.2 LEISTUNGSUMFANG

Die von MHP-BUSINESS CONSULTING zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweils erstellten Angebot und unserer darauffolgenden Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist MHP-BUSINESS CONSULTING berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, wobei wir die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich von uns übernommenen Verpflichtungen gewährleisten. Berichte und Protokolle werden ausschließlich als PDF oder auf Papier geliefert. Der Versand oder die Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden.

 

4.3 WAHL DER TRAINER, COACHES ODER BERATER

MHP-BUSINESS CONSULTING ordnet unsere Mitarbeiter*innen für Training, Coaching und Beratung den einzelnen Aufträgen primär abhängig vom Fachgebiet und der zeitlichen Verfügbarkeit zu.

 

4.4 MITWIRKUNG DES KUNDEN

Unsere Leistungen setzen die aktive Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde hat alle im Vertrag festgelegten Mitwirkungspflichten auf eigene Kosten zu erbringen. Der Kunde benennt insbesondere Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten.

 

5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

5.1 VERGÜTUNG

Die Vergütung der Leistungen der MHP-BUSINESS CONSULTING, soweit sie nicht bereits in den Verträgen festgesetzt ist, wird nach der bei Bestellung jeweils gültigen Preisliste der MHP-BUSINESS CONSULTING, dem jeweiligen Angebot beigefügt, berechnet. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes, sofern nicht anders angegeben.

 

5.2 DAUERHAFTE LEISTUNGSERBRINGUNG

Bei dauerhafter Erbringung von Dienstleistungen durch die MHP-BUSINESS CONSULTING erfolgt die Abrechnung monatlich.

 

5.3 RECHNUNGSVERSAND
Rechnungen werden im Einverständnis mit dem Kunden ausschließlich in digitaler Form versendet.

 

5.4 EINWANDFRIST
Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde nur innerhalb einer Woche ab Rechnungserhalt schriftlich erheben. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt.

 

5.5 AUFRECHNUNGEN
Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der MHP-BUSINESS CONSULTING ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

5.6 ABTRETUNGSVERBOT

Der Kunde ist nur mit der Zustimmung der MHP-BUSINESS CONSULTING berechtigt, seine Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung abzutreten. Die Zustimmung der MHP-BUSINESS CONSULTING ist nur dann wirksam, wenn sie in Textform erteilt wurde.

 

7 ZAHLUNGSARTEN

 

7.1 ZAHLUNGSFRISTEN

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen

 

7.2 ABSCHLAGSZAHLUNGEN, VORKASSE

Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen beziehungsweise Vorkasse auf unsere Vergütung und die zu erwartenden Reisekosten zu verlangen. Vorauszahlungen müssen, sofern nichts anderes vereinbart ist, spätestens fünf Werktage vor Beginn der Auftragsdurchführung vollständig bei uns eingegangen sein. Andernfalls sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

8 ZAHLUNGSVERZUG

 

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne dass es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug. Verbraucher erhalten abweichend hiervon eine Mahnung und geraten nach deren Erhalt in Verzug.

 

Nach Überschreitung der Zahlungsfrist werden außerdem Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Vorgaben berechnet. Durch Mahnung entstandene Kosten, speziell Inkassokosten oder Anwaltskosten zur Ermittlung der Identität aufgrund der vorliegenden Daten, wie z.B. IP-Adresse der Bestellung, werden dem Kunden zusätzlich zur Last gelegt. Des Weiteren kann die MHP- BUSINESS CONSULTING jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.

 

9 LEISTUNGSSTÖRUNGEN UND –AUSFALL



9.1 LEISTUNGSAUSFALL AUFGRUND HÖHERER GEWALT

Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Bürgerkrieg oder Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahr; Natur- oder Umweltkatastrophen; Terror oder Terrorgefahr; Aufruhr; Streik oder ähnliches) nicht durchgeführt werden, werden MHP- BUSINESS CONSULTING und der Kunde oder die Kundin von der jeweiligen Verpflichtung zur Leistung frei. Als höhere Gewalt gilt auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

 

9.1.1 VERSPÄTUNGEN

Mitarbeitende und Auftragnehmende der MHP- BUSINESS CONSULTING planen ihre Anreise so, dass sie pünktlich am Einsatzort sind. Wegen nicht planbarer Ereignisse höherer Gewalt, Nichtbeförderung durch eine Flug- oder Bahnlinie, Verkehrsbehinderungen, zum Beispiel: Stau, Sperrungen, oder durch Hindernisse bei der Einreise, die nicht von uns zu vertreten sind, kann es allerdings in Ausnahmefällen zu Verspätungen kommen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten bemühen wir uns, bei Verspätungen den Kunden umgehend zu benachrichtigen. Falls aufgrund von Verspätungen weniger als acht Stunden Arbeitszeit geleistet werden können, holen wir die verlorene Zeit in Absprache mit dem Kunden durch längere Anwesenheit nach. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Kunde die Vergütung anteilig entsprechend der tatsächlichen Verspätungszeit abgerechnet in 15 Minuten-Takt mindern. Die Minderung ist uns in Rechnung zu stellen.

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Stellt eine erhebliche Verspätung den Sinn eines gesamten Einsatzes in Frage, beispielsweise bei einer mehrstündigen Verspätung bei der Anreise zu einem eintägigen Einsatz, so versucht die MHP- BUSINESS CONSULTING den Kunden zu erreichen und das Vorgehen mit ihm oder ihr abzustimmen. Ist dies nicht möglich, entscheidet die MHP- BUSINESS CONSULTING nach eigenem Ermessen, ob sie die Anreise abbricht oder fortsetzt und informiert den Kunden umgehend.

 

9.1.2 KRANKHEIT

Sofern ein Auftrag durch MHP-BUSINESS CONSULTING wegen Krankheit einer mitarbeitenden Person oder eines Auftragnehmers nicht durchgeführt werden kann, hat die MHP-BUSINESS CONSULTING den Kunden davon in Kenntnis zu setzen, sobald dies für die MHP-BUSINESS CONSULTING absehbar ist. Der Auftrag wird dann entweder in Abstimmung mit MHP-BUSINESS CONSULTING zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt durchgeführt oder von einer anderen mitarbeitenden Person oder einem Auftragnehmer übernommen. Falls ein Vor-Ort-Termin bei dem Kunden wegen Krankheit vorzeitig beendet werden muss, kann der Kunde die Vergütung entsprechend 9.1.1 mindern. Zu Gunsten des Kunden trägt MHP-BUSINESS CONSULTING aus Kulanz eventuelle Mehrkosten durch höhere Reisekosten oder Stornogebühren, die durch den Krankheitsfall entstehen, selbst. Haben wir mehr als 50% der vereinbarten Leistung erbracht, trägt der Kunde die Reisekosten.

 

9.2 VOM KUNDEN ZU VERTRETENE LEISTUNGSSTÖRUNGEN

Kann der Auftrag aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere bei fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden oder muss er abgebrochen werden, haftet der Kunde für das volle vereinbarte Honorar. Soweit die von dem Kunden zu vertretenden Umstände bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Einsatztermin eintreten, findet § 615 Abs. 2 BGB keine Anwendung. Etwaige uns weiter zustehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

 

9.3 VON DER MHP- BUSINESS CONSULTING  ZU VERTRETENE LEISTUNGSSTÖRUNGEN

Von der MHP- BUSINESS CONSULTING  zu vertretende Leistungsstörungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen nach § 10.

 

10 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

 

10.1 MHP-BUSINESS CONSULTING haftet wie folgt:

A.   MHP-BUSINESS CONSULTING haftet unbeschränkt nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit oder in Fällen der Verletzung von Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
 

B.   Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der MHP-BUSINESS CONSULTING der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des Auftrags vorhersehbar und typisch ist.
 

C.  Eine weitergehende Haftung übernimmt MHP-BUSINESS CONSULTING nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter oder anderer Organe von MHP-BUSINESS CONSULTING.

 

10.2 ERSATZANSPRÜCHE

Ersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Leistungserbringung. Beruhen die Ersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einer übernommenen Garantie oder einem arglistigen Verschweigen der MHP- BUSINESS CONSULTING, gelten für diese die gesetzlichen Verjährungsfristen.
 

10.3 GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Die übrigen gesetzlichen Haftungsbestimmungen, insbesondere die Haftungshöhe einer UG, bleiben davon unberührt.

 

11 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

 

11.1 LAUFZEIT

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot der MHP- BUSINESS CONSULTING. Verträge über die Leistungen der MHP- BUSINESS CONSULTING treten mit ihrer Unterzeichnung oder mit der ersten Erfüllungshandlung in Kraft.

 

11.2 BEFRISTETE VERTRÄGE
Befristete Verträge enden mit Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unbefristete Verträge können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

 

11.3 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für die MHP- BUSINESS CONSULTING liegt insbesondere dann vor, wenn

der Kunde in erheblichem Maße seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt,

der Kunde trotz Fristsetzung mit Zahlungen für länger als einen Monat in Rückstand gerät, der Kunde zahlungsunfähig wird oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

 

11.4 Wirksamkeit der Kündigung 

Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Beweislast für den Zugang der Kündigung trägt die kündigende Partei.

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12 REFERENZNENNUNG, KONKURRENZSCHUTZ

 

12.1 REFERENZNENNUNG

MHP- BUSINESS CONSULTING ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Die Nennung erfolgt unter anderem unter Verwendung des Logos oder Markenzeichens des Kunden auf unserer Website. Der Kunde kann dieser Referenz bei Auftragserteilung widersprechen. 

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12.2 KONKURRENZSCHUTZ

Da die MHP- BUSINESS CONSULTING auch offene Trainings und Beratungen anbietet und diese teilweise in Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltern durchführt, haben wir in diesem Geschäftsfeld keine Kontrolle darüber, welchen Firmen die Teilnehmenden angehören. Aus diesem Grund können wir im Rahmen von Kundenaufträgen keine Vereinbarungen akzeptieren, die uns verbieten, für Wettbewerber unserer Kunden tätig zu werden.

12.3 VERSCHWIEGENHEIT 
MHP-BUSINESS CONSULTING ist nicht verpflichtet, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen, die uns zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht vorlagen. Für den Fall, dass ein Kunde nach Vertragsschluss auf die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung besteht, kommt dieser in Annahmeverzug und hat das vereinbarte Honorar auch ohne unsere Leistung zu zahlen. Daneben ist MHP-BUSINESS CONSULTING zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unser Recht, Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

 

13 SCHUTZRECHTE

Die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Ergebnisse sind Eigentum des Kunden. MHP-BUSINESS CONSULTING darf diese jedoch für weitere Aufträge verwenden, soweit und solange der Kunde nicht identifizierbar ist. An Arbeitsmaterialien, die von MHP-BUSINESS CONSULTING zur Verfügung gestellt werden, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Materialien dürfen weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Sollte der Kunde MHP-BUSINESS CONSULTING für die Durchführung des Auftrags Materialien wie beispielsweise Software oder Dokumente bereitstellen, so sichert er zu, dass er hierüber verfügt oder dass diese frei von Rechten Dritter sind. Im Falle einer Schutzrechtsverletzung ist der Kunde verpflichtet, MHP-BUSINESS CONSULTING jeglichen Schaden zu ersetzen und sie von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Beruft sich ein Dritter auf eine Schutzrechtsverletzung, so ist MHP-BUSINESS CONSULTING nicht verpflichtet, die Rechtslage zu prüfen und ohne weiteres berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Unser Recht, Schadenersatz im Übrigen zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

 

14 SPEICHERUNG DES VERTRAGES
Ihre Bestellungen werden bei uns nach Vertragsschluss gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail, Fax oder Telefon an uns. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.

 

15 WIDERRUFSBELEHRUNG

Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so steht ihm kein Widerrufsrecht zu. Kunden, die Verbraucher sind, haben ein Widerrufsrecht gemäß den folgenden Bestimmungen:

15.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns wie folgt informieren:

MHP-BUSINESS CONSULTING UG (haftungsbeschränkt)
Dieselstr. 5,
86356 Neusäß
Telefon: +49 151 225 64146
E-Mail: mhp@novachange.de

Die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs kann mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. per Post oder E-Mail, erfolgen. Zur Wahrung der Wiederufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung vor Ablauf der Wiederufsfrist.

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15.2 FOLGEN DES WIEDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist, zurückzahlen. Wir verwenden für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wenn Sie verlangt haben, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

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15.3 ERLÖSCHEN DER WIDERRUFSRECHTE

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich bestätigt haben, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren,

16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

16.1 TEXTFORM  

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf die Textformerfordernis. 

16.2 RECHTSWAHL, GERICHTSSTANDVEREINBARUNG 

Es gilt für alle Beziehungen mit unseren Kundinnen ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des CISG. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit unseren Kundinnen ist, soweit die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist, der Sitz von MHP- BUSINESS CONSULTING. Internationaler Gerichtsstand ist stets der Sitz von MHP- BUSINESS CONSULTING.

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16.3 SALVATORISCHE KLAUSEL  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

STAND: 03.03.2023 

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